Schulordnung

 

Berufskolleg für Technik Düren

Ziele unserer Schule

Das Lernen und Arbeiten stehen im Berufskolleg für Technik Düren im Zeichen von fünf übergeordneten Zielen. Als technisch ausgerichtetes Berufskolleg stellen wir den Menschen in den Mittelpunkt unserer Arbeit und deren Weiterentwicklung. Die Ziele sind im Schulprogramm unserer Schule festgelegt:

Ziel 1:     Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler, für sich Berufs- und Lebens­per-spektiven zu entwickeln!

Ziel 2:     Wir schaffen in unserer Schule eine Atmosphäre, die bestimmt ist durch gegen­seitige Wertschätzung und Akzeptanz sowie Toleranz und Freude am Lernen!

Ziel 3:     Wir unterstützen und stärken unsere Schülerinnen und Schüler durch eine ziel­gerichtete und konsequente erzieherische Arbeit!

Ziel 4:     Wir entwickeln unseren Unterricht weiter im Hinblick auf eine lehrplanbezogene ergebnisorientierte und schüleraktive Gestaltung!

Ziel 5:     Wir entwickeln unseren Unterricht im Team und in Kooperation mit allen Beteilig-ten gezielt weiter entsprechend den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt und der Gesellschaft!

Schulordnung

Rücksichtnahme und gutes Benehmen sind die Voraussetzungen für ein geordnetes Miteinander in der Schulgemeinschaft im Sinne unserer Schul­ziele:

  • Kommen Sie pünktlich zum Unterricht!
  • Entschuldigen Sie sich bei Versäumnissen!
  • Beantragen Sie Beurlaubungen vom Unterricht rechtzeitig!
  • Sorgen Sie aktiv mit für Sauberkeit im Hause und auf dem Schulhof!
  • Beschädigen Sie nichts, und helfen Sie mit, Schäden zu vermeiden!
  • Stören Sie in unterrichtsfreien Zeiten nicht den Unterricht der anderen Klassen, wenn Sie auf dem Schulgrundstück bleiben wollen!
  • Rauchen Sie nicht im Schulgebäude, auf dem Schulgelände (einschließlich der Parkplätze) und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks!
  • Essen Sie grundsätzlich nicht während des Unterrichts!
  • Verlassen Sie in den Pausen das Schulgelände nicht (sonst entfällt der Versicherungsschutz)!
  • Führen Sie Ihr Zweirad auf dem Schulgrund-stück an der Hand, und stellen Sie es an den dafür ausgewiesenen Plätzen ab. Auf dem Schulhof und auf Gehwegen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Motorisierte Zweiradfahrer, die ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz Zülpicher Straße abstellen, müssen von dort einfahren.
  • Gehen Sie in der Schule partnerschaftlich und respektvoll miteinander um! Auf dem Gelände der Schule ist die Ausübung jeglicher Gewalt, das Mitführen von Waffen, die Verbreitung faschistischen Propagandamaterials und das Tragen und/oder Verwenden nationalsozialisti­scher Symbole verboten. Zuwiderhandelnde müssen mit einer polizeilichen Anzeige rech­nen.
  • Benutzen Sie im Unterricht Ihre Handys, Smart­phones und sonstigen audio-visuellen Geräte nur, wenn der Lehrer / die Lehrerin dies im Einzelfall ausdrücklich erlaubt. Dies gilt für alle Funktionen der Geräte. Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte angehalten, die Geräte ein­zuziehen und erzieherische Maßnahmen zu er­greifen. Im Schulgebäude ist während der Pausen die lautlose Nutzung der Geräte er­laubt; die Nutzung audio-visueller Aufnahme­funktionen ist auch in den Pausen im Schul­gebäude grundsätzlich verboten.
  • Arbeiten Sie im Rahmen der Schulmitwirkung aktiv mit in der Schülervertretung, um Ihre Interessen einzubringen und die Qualität des Miteinanders und der Arbeit in unserer Schule weiter zu verbessern!

Teilnahme am Unterricht / Pausenzeiten

Das Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet Sie zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Un­terricht. Die Aufstellung auf Seite 3 zeigt die Un­terrichts- und Pausenzeiten. Jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ertönt der Pausengong das erste Mal.

Schulversäumnisse / Freistellungen

Wenn Sie durch Krankheit oder aus anderen, nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte spätestens am zweiten Unterrichtstag bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eine schrift­liche, bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern vom Erziehungsberechtigten unterzeich­nete Entschuldigung ab.

Freistellungen vom Unterricht können nur aus wichtigen Gründen gewährt werden. Sie müssen spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich über den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin bei der Schule beantragt werden.

Sicherheit / Ordnung / Sauberkeit

Entsprechend den Vorschriften des Schulrechts und des Unfallschutzes führen die Lehrerinnen und Lehrer vor dem Unterricht und in den Pausen Aufsicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof. Die Lehrkräfte haben Weisungsrecht auch gegen­über volljährigen Schülerinnen und Schülern. In den Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume verlassen; die Klassenräume werden in den Pausen und nach Beendigung des Unterrichts abgeschlossen. Die Aufsicht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler und das Ge­bäude vor Schaden zu bewahren (Unfall, Dieb­stahl, Sachbeschädigung etc.). Schülerinnen und Schüler haften für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Beim Unterricht in Funktionsräumen, Laborato­rien, Werkstätten etc. sind besondere Regeln zur Arbeitssicherheit zu beachten. Die dahingehen­den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkräfte sind zu befolgen.

Die Internetzugänge in der Schule sind einge­schränkt bzw. gefiltert. Ihre Nutzung ist aus­schließlich zu unterrichtlichen Zwecken gestattet. Der Zugriff auf Seiten mit pornografischen, ver­fassungsfeindlichen und/oder gewaltverherr­lichenden Inhalten wie auch dahingehende Ein­träge in fremde Gästebücher, Foren etc. über die Internetzugänge der Schule sind verboten. Da jeder Internetzugriff automatisch protokolliert wird, können solche Einträge wie auch Aufrufe verbotener oder nicht unterrichtlich genutzter Seiten zurück verfolgt werden. Die Nutzung des Internetzugangs ohne ausdrückliche Erlaubnis durch eine Lehrkraft sowie Manipulationen am EDV-Netz der Schule sind verboten. Dahin­gehende Verstöße werden durch erzieherische Maßnahmen geahndet und können zu einer Strafanzeige führen.

Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgelän­des ist das Rauchen gesetzlich verboten. Die Schulleitung ist gehalten, alle Verstöße gegen das Rauchverbot anzuzeigen. Die Schule ist über die Rauchmelder und eine Alarmleitung direkt mit der örtlichen Feuerwehr verbunden. Wer durch Rauchen oder unbefugte Nutzung der Brand­meldeanlagen Feueralarm auslöst, muss für die entstehenden Schäden aufkommen.

Das Trinken von Alkohol ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnah­men bei schulischen Veranstaltungen entscheidet die Schulleitung. Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks entscheidet der Klassen­lehrer / die Klassenlehrerin auf der Basis des grundsätzlichen Alkoholverbots über Aus­nahmen.

Klassenräume, Flure, Treppenhäuser, Schulhof und besonders die Toiletten sind immer in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Die Tafeln sind vor Unterrichtsschluss gründlich zu säubern. Behandeln Sie die Lehr- und Lernmit­tel pfleglich. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Verlust leihweise überlassener Schulbücher wird Sie der Schulträger regresspflichtig machen.

Schülerarbeitsraum

Sofern Sie aufgrund ungünstiger Verkehrsbe­dingungen im Winter bereits vor 7.25 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen, dürfen Sie sich im Schülerarbeitsraum aufhalten; dies gilt ebenso für die Zeit nach dem Unterricht. Im Arbeitsraum muss es ruhig sein, damit konzentriert gearbeitet werden kann.

Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge

Eine feuerpolizeiliche Auflage untersagt das Par­ken von Fahrzeugen auf dem Schulhof. Einfahrten und Eingänge zum Schulgrundstück müssen un­bedingt freigehalten werden für Feuerwehr, Un­fallwagen etc..

Zweiräder können innerhalb des Schulgeländes auf den dafür ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden. Zur Vermeidung von Lärm und aus Sicherheitsgründen führen Sie Ihr Zweirad bitte auf dem Schulgelände an der Hand. Motorisierte Zweiräder werden nur auf dem dafür vorgesehe­nen Abstellplatz in der Nähe der Zülpicher Straße abgestellt. Die Zufahrt zu diesem Abstellplatz ist nur von der Zülpicher Straße aus erlaubt.

Pkw-Fahrer können das Fahrzeug auf dem Park­platz an der Nippesstraße (hinter der Arena Kreis Düren) abstellen. Beachten Sie die Parkverbote in der Umgebung der Schule – z.B. am Jesuitenhof sowie an der Nideggener Straße und der Zülpi­cher Straße. Die Polizei kontrolliert regelmäßig!

Schülervertretung

Die Schülervertretung hat ihren Raum im Foyer neben dem Schülerarbeitsraum. Weitere Informa­tionen erhalten Sie über die SV-Aushänge im Foyer und die SV-Lehrerinnen und -Lehrer. Sie und die gewählten Schülervertreter und –vertre­terinnen sind auch die Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, die die Interessen der Schüle­rinnen und Schüler und deren Mitwirkung in der Schule betreffen. Die Anliegen können auch schriftlich über das Schulsekretariat bei der Schulleitung eingebracht werden.

Sekretariat

Unfälle, Sachschäden und Diebstähle melden Sie bitte im Schulsekretariat. Geben Sie dort auch

Fundsachen ab. Auf Wunsch werden Ihnen im Sekretariat ein Schülerausweis sowie Schulbescheinigungen ausgestellt.

Verstöße gegen die Schulordnung

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schul-ordnung sowie gegen die Vorgaben des Schul-gesetzes obliegt die Beratung und Entscheidung über pädagogische Einwirkungen und disziplina­rische Maßnahmen einer von der Lehrerkonferenz berufenen Teilkonferenz für Ordnungsmaßnah­men. Dieser Teikonferenz gehören folgende Per­sonen stimmberechtigt an:

  • ein Mitglied der Schulleitung
  • der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin
  • drei gewählte Vertreter / Vertreterinnen der Lehrerkonferenz
  • ein Mitglied des Schülerrats
  • ein Mitglied der Schulpflegschaft.

Zu der Anhörung kann der betroffenen Schüler / die betroffene Schülerin eine Person des Vertrau­ens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrkräfte hinzuziehen. Die Teilkonfe­renz hört die betroffenen Schüler und Schülerin­nen an und entscheidet über die erzieherischen Einwirkungen und die Ordnungsmaßnahmen ent-sprechend dem Schulgesetz. Jede Lehrkraft kann über die Schulleitung die Einberufung der Teil-konferenz für Ordnungsmaßnahmen beantragen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit ver-pflichtet.

Schulkonferenz 2014

 
Adresse:
Berufskolleg für Technik Düren
Nideggener Straße 43
52349 Düren
Tel.: 02421 – 95400
Fax.: 02421 – 58139
Internet: www.bk-technik-dueren.de
Email:     bk-technik-dn@t-online.de
Sekretariat (Raum 4)
Öffnungszeiten:
Montag 7.40 – 15.45 Uhr
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag 7.40 – 12.45 Uhr

Unterrichtszeiten:

1. Std.:

7.45

8.30 Uhr

2. Std.:

8.30

9.15 Uhr

1. Pause

9.15

9.35 Uhr

3. Std.:

9.35

10.20 Uhr

4. Std.:

10.20

11.05 Uhr

2. Pause

11.05

11.25 Uhr

5. Std.:

11.25

12.10 Uhr

6. Std.:

12.10

12.55 Uhr

3. Pause

12.55

13.15 Uhr

7. Std.:

13.15

14.00 Uhr

8. Std.:

14.00

14.45 Uhr

4. Pause

14.45

15.00 Uhr

9. Std.:

15.00

15.45 Uhr

10. Std.:

15.45

16.30 Uhr

11. Std.:

16.30

17.15 Uhr

12. Std.:

17.15

18.00 Uhr

13. Std.:

18.00

18.45 Uhr

14. Std.:

18.45

19.30 Uhr

15. Std.:

19.30

20.15 Uhr

16. Std.:

20.15

21.00 Uhr

 

Berufskolleg für Technik Düren

Brandschutzordnung

  • Brandverhütung
  • Ordnung halten, Fluchtwege, Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr unbedingt freihalten!
  • Rauchverbote beachten!
  • Räume, in denen leicht entflammbare Stoffe lagern (Akten, Altpapier), nicht mit offener Flamme
    betreten!
  • In den Raucherräumen für Streichhölzer und glühende Tabakreste Aschenbecher benutzen !
  • Jeder Anwesende hat sich regelmäßig darüber zu informieren, wo sich in seinem Arbeitsbereich die
    nächsten Feuermelder, das nächste Feuerlöschgerät, die nächsten Rettungswege sowie die
    Sammelstellen befinden!

 

  • Verhalten im Brandfall
  • Wird ein Entstehungsbrand entdeckt, bevor die Brandmeldeanlage reagiert hat, Alarmierung
    durchführen (Feuermelder, Notruf)!
Notrufnummern:

Feuerwehr     0112

Polizei                 0110

 

  • Entstehende Brände mit Feuerlöscher bekämpfen, dabei kein persönliches Risiko eingehen! Menschen­rettung hat Vorrang vor dem Schutz von Sachwerten!
    Feuerlöscher nach Gebrauchsanweisung
    (siehe Beschriftung am Feuerlöscher) einsetzen.
  • Türen und Fenster schließen!
  • Personen in schallisolierten Räumen (auch Toiletten) verständigen!
  • Kürzesten Fluchtweg benutzen,
    der durch das Fluchtleitsystem angezeigt wird!
  • Aufzug nicht benutzen!
  • Besucher mitnehmen!
  • Behinderten beim Verlassen des Gebäudes helfen!
  • Feuerwehr und Rettungsdienste nicht behindern!
  • Sammelstelle
  • Klassenweise sammeln!
  • Sammelstellen-Hinweisschilder beachten!
  • Sammelstelle: Schulhof / Ecke BK Nelly-Pütz Trakt II (siehe Hinweisschild)