Gleichstellungsbeauftragte

Bernhild Dankert
Bernhild Dankert
Gleichstellungsbeauftragte

 

Stellvertreterin: Vera Kröll

 

Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Schulen und Studienseminaren unterstützten die Arbeit der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten.

Was ist zu tun?

Die Tätigkeit der Ansprechpartnerin beinhaltet zum Beispiel:

  • Beratung und Unterstützung der Schul- bzw. Seminarleitung bei dem Auftrag, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen (analog § 17 Abs. 1 LGG)
  • Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen sowie Auszubildenden für das Lehramt in Fragen der Gleichstellung (analog § 17 Abs. 2 LGG)
  • Vermittlung bei Konflikten in Fragen der Gleichstellung auf Wunsch von Betroffenen
  • Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen im Ausschreibungsverfahren.

Konkrete Empfehlungen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen können sich auf grundsätzliche gleichstellungsrelevante Fragen und Entscheidungssituationen wie auch auf Einzelfragen der Gestaltung des Schullebens bzw. der Seminarausbildung beziehen. Hierzu zählen:

  • Schulprogrammentwicklung
  • Klassenbildung, Unterrichtsverteilung, Aufstellung des Stundenplans
  • Fragen des koedukativen Unterrichts
  • Schülerbetriebspraktika
  • Besetzung von Gremien oder Funktionen
  • Einsatz teilzeitbeschäftigter oder allein erziehender Lehrkräfte
  • Einsatz von Lehrkräften, die aus einem Erziehungsurlaub bzw. aus einer Beurlaubung zurückkehren
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Umsetzung des Frauenförderplans